Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meynex

Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen für den Verkauf von Hardware und Software
der Firma MeyneX, Inhaber Björn Meyer auf der Heyde, Rierkstraße 17, 33790 Halle/Westfalen 

- im Folgenden „MeyneX“ genannt -


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für den Verkauf von Hardware und/oder Software durch MeyneX an den Kunden. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt MeyneX nicht an, es sei denn, MeyneX hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Die in Bezug genommen Anlagen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist der Verkauf von Hardware und/oder Software.

2.2 Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Installation und/oder Inbetriebnahme und/oder Parametrisierung der gekauften Software und/oder Hardware. Solche Leistungen übernimmt MeyneX nach vorheriger ausdrücklicher Beauftragung im Rahmen des IT-Support.

 

3. Lieferbedingungen

Auf Verlangen und auf Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Insoweit ist MexneX berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist, stehen ihm Barzahlung, Vorkasse und Zahlung auf Rechnung als Zahlungsvarianten zur Verfügung. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zahlen stets nach Erhalt einer Rechnung. MeyneX behält sich vor, Vorauszahlungen und Abschläge zu verlangen.

4.2 Der Kaufpreis ist spätestens zwei Wochen ab Zugang der Rechnung und Erhalt der Ware zu bezahlen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrags auf dem Konto von MeyneX.

4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von MeyneX aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Zudem ist der Kunde zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von MexneX berechtigt, wenn dieser Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

4.4 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von MexneX.

5.2 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen, wenn der Kunde Unternehmer ist.

5.3 Die aus dem Weiterverkauf der Kaufsache entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an MeyneX ab. MeyneX nimmt die Abtretung an.

5.4 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben MeyneX ermächtigt. MeyneX verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann MeyneX verlangen, dass der Kunde MeyneX die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von MeyneX um mehr als 10%, wird MeyneX auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von MeyneX freigeben.

5.6 Die Regelungen der Ziffern 5.2 – 5.5 zum verlängerten Eigentumsvorbehalt gelten ausdrücklich nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist.

 

6. Rechteeinräumung

6.1 MeyneX überlässt dem Kunden im Falle des Softwarekaufs Standardsoftware eines Drittanbieters. Daran räumt MeyneX dem Kunden die jeweiligen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters ein. Diese Lizenzbestimmungen wird MeyneX mit der Software dem Kunden zugänglich machen.

6.2 Die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters gelten vorrangig und der Kunde darf die Standardsoftware nur in Einklang mit diesen Lizenzbestimmungen nutzen und verwenden.

 

7. Gewährleistung

7.1 Dem Kunden stehen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe zu: Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, steht das Wahlrecht, ob Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache im Fall der Nacherfüllung erfolgt, MeyneX zu.

7.2 Ist der Kunde Unternehmer, ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte, dass der Kunde den Kaufgegenstand umgehend prüft und Mängel innerhalb einer Frist von fünf Werktagen gegenüber MeyneX schriftlich anzeigt. Die Regelungen des § 377 HGB bleiben unberührt.

 

8. Haftung

8.1 MeyneX haftet gegenüber dem Kunden nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt.

8.2 MeyneX haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkt bzw. ausgeschlossen.

8.3 Die Haftung von MeyneX ist beschränkt auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden und Aufwendungen.

8.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet MeyneX nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen Anwendung; ansonsten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.

8.5 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Schäden bei Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

8.6 Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt weiter die Haftung von Garantien, die von MeyneX übernommen wurden.

 

9. Verjährung

9.1 Die Verjährungsfrist beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Übergabe an den Kunden, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder wenn es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache handelt. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht bei Ansprüchen infolge der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei von MeyneX übernommenen Garantien.

9.2 Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben überdies von der vorstehenden Regelung unberührt.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG). Wenn der Kunde Verbraucher ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von MeyneX, sofern der Kunde Unternehmer ist.

10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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